Ambulantisierung ja – aber bitte nur im 2-Kilometer-Korridor?

Wie die starre Sektorgrenze die Transformation im Gesundheitswesen ausbremst
Kardiologie, in Funktionsbereichen, in ambulanten Diagnostikstrukturen, im MVZ am Klinikum, im integrierten Notfallzentrum. Jeden Tag wird sichtbar, wie stark sich die Versorgungswelt verschiebt. Und genauso sichtbar wird, wie hartnäckig die alte Sektorgrenze dagegenhält.
Die politische Richtung ist eindeutig: Mehr Leistungen sollen ambulant oder hybrid erbracht werden. Gleichzeitig stecken die Rahmenbedingungen in einer Logik fest, die Trennung organisiert, Abgrenzung verwaltet und gemeinsame Strukturen erschwert. Das betrifft Zuständigkeiten, Personalmodelle, Technik, Prozesse, Datenschutz, Steuerfragen – und die organisatorische Verknüpfung von Einheiten, die medizinisch und betrieblich eng zusammengehören.
Die 2-Kilometer-Grenze steht dabei stellvertretend für ein größeres Problem. Das KHAG greift sie auf und bestätigt damit aus Sicht vieler Beteiligter genau das falsche Signal. In einer Phase, in der Versorgung vernetzter, flexibler und gemeinsamer gedacht werden müsste, bleibt das Grundmuster auf räumliche und institutionelle Trennung ausgerichtet. Das lässt sich regulatorisch begründen. Für die Transformation ist es ein Rückgriff auf alte Ordnungsmuster.
Die Versorgungsrealität braucht gemeinsame Strukturen
Die Herausforderung geht weit über das klassische ambulante Operieren hinaus. Kardiologische Leistungen, Funktionsbereiche, standardisierte Diagnostik, ambulante Kurzverläufe, strukturierte Patientenpfade – vieles davon lässt sich nur tragfähig organisieren, wenn Krankenhäuser und ambulante Leistungserbringer Infrastruktur, Prozesse und Personal miteinander verknüpfen können.
Genau hier stößt das System an seine Grenzen. Im Umfeld von MVZ am Klinikum oder im integrierten Notfallzentrum wären Synergien greifbar: gemeinsame Techniknutzung, abgestimmte Patientensteuerung, geteilte Prozesse, personelle Verzahnung, bessere Flächenauslastung. In der Realität werden solche Kombinationen blockiert oder so kompliziert gemacht, dass sie kaum praxistauglich bleiben.
Die Hürden kennt jeder, der damit arbeitet. Arbeitnehmerüberlassung wird zur Falle. Steuerliche Fragen verhindern sinnvolle Modelle. Datenschutz wird in getrennten Systemlogiken gedacht. Technische Infrastruktur lässt sich nicht sauber kombinieren. Personal kann nicht dort eingesetzt werden, wo es im Versorgungspfad gebraucht wird. Aus medizinisch naheliegenden Lösungen werden organisatorisch schwierige Konstruktionen. Aus Kooperation wird Sonderfall. Aus Synergie wird Reibung.
Und das in einer Lage, die keinen Aufschub duldet. Fachpersonal geht in den Ruhestand, Leistungserbringer fallen altersbedingt weg, die Zahl der Versorgungsbedürftigen steigt. Die Frage ist nicht mehr, ob ambulante und hybride Versorgung stärker vernetzt werden sollte. Die Frage ist, wie lange man es sich leisten kann, diese Vernetzung regulatorisch auszubremsen.
Alte Regeln, neue Welt
Die starre Sektorgrenze prägt Rahmenbedingungen, die in der Praxis immer weniger zusammenpassen. Krankenhäuser arbeiten unter anderen Investitions- und Beschaffungsbedingungen, können beliebig Fachärzte anstellen, Infrastruktur anders organisieren. Niedergelassene bewegen sich in einem System aus Sitzen, Bedarfsplanung und vertragsarztrechtlichen Begrenzungen. Bei der Vergütung gibt es Annäherungen. Strukturell bleibt die Kluft. Und genau daraus entstehen die Spannungen an der Sektorgrenze.
Die politische Antwort bleibt unbefriedigend. Der Gesetzgeber fordert Ambulantisierung, hält aber an Regulierungslogiken fest, die den Aufbau gemeinsamer Versorgungsstrukturen erschweren. Transformationsauftrag mit angezogener Handbremse. Alte Rahmenbedingungen bleiben, obwohl die neue Versorgungswelt andere Antworten verlangt. Das Ergebnis: eine Reformpolitik, die Bewegung ankündigt und im Vollzug Stillstand produziert.
Dazu passt das Signal rund um die 2-Kilometer-Grenze. Wo mehr Flexibilität, regionale Lösungen und gemeinsame Infrastruktur gebraucht würden, hält das System an räumlichen und institutionellen Abgrenzungen fest. Natürlich ist nicht jede Öffnung automatisch richtig – Qualität, Verantwortung und Notfallpfade müssen verlässlich organisiert sein. Aber gerade deshalb wäre mehr Spielraum für sinnvolle Einzelfalllösungen wichtig. Dieser Spielraum fehlt.
Die Widersprüche reichen weit über das Krankenhausrecht hinaus. Es gibt keine sauberen Schubladen mehr – nicht beim Finanzamt, nicht im Datenschutz. Die Versorgung ist längst hybrid, prozessgetrieben, vernetzt. Das Recht folgt dieser Realität nur bruchstückhaft. Viele Regeln stammen aus einer Ordnung, in der ambulant und stationär organisatorisch klar getrennt waren. Diese Welt existiert so nicht mehr.
Das falsche Signal zur falschen Zeit
Das KHAG setzt vor allem ein politisches Signal: Es bestätigt die 2-Kilometer-Grenze und verstärkt den Eindruck, dass an der starren Sektorgrenze festgehalten wird – obwohl die Versorgung längst nach anderen Lösungen verlangt. Für die Praxis ist das ernüchternd. Das eigentliche Problem bleibt die Frage, ob gemeinsame Infrastruktur, gemeinsame Prozesse und gemeinsame Verantwortung rechtlich und organisatorisch überhaupt gewollt sind.
Genau darin liegt die vertane Chance. Es braucht belastbare Modelle für Versorgung, die regional sinnvoll organisiert, qualitativ stabil, wirtschaftlich tragfähig und für Patienten nachvollziehbar ist. Im OP. In der Kardiologie. In Funktionsbereichen. Im MVZ am Klinikum. Im integrierten Notfallzentrum. Überall dort, wo Kooperation nicht Kür ist, sondern Voraussetzung.
Der Vorwurf ist grundlegend: Das BMG hält an einer Ordnung fest, die Transformation bremst statt ermöglicht. Ambulantisierung wird politisch gewollt – und von der eigenen Gesetzgebung an den entscheidenden Stellen blockiert, wo gemeinsame Strukturen und echte Durchlässigkeit gebraucht würden. So entsteht kein zukunftsfähiges Versorgungssystem. So entsteht eine teure Übergangsphase mit Reibung, Doppelstrukturen und vermeidbaren Belastungen für alle Beteiligten.
Wenn Ambulantisierung gelingen soll, muss Versorgung gemeinsam gedacht werden. Vernetzt, flexibel, mit mehr Mut zu Einzelfalllösungen. Sonst bleibt die Reform ein Widerspruch in sich. Und das Gesundheitswesen läuft weiter in einem System, das seine Zukunft beschreibt – aber ihre Umsetzung an den alten Grenzen scheitern lässt.
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