Hybrid-DRG · Ambulantisierung im Krankenhaus

Hybrid-DRG: Der Erlös pro Fall sinkt.Wirtschaftlich wird es im Betrieb.Nicht in der Abrechnung.

2026 vergütet der Hybrid-DRG-Katalog rund 900 Eingriffe mit 69 Fallpauschalen, gleich ob ambulant oder mit Übernachtung. 2027 trennt der Gesetzgeber nach der Übernachtung, ab 2028 folgen ambulantes Operieren und Kurzzeitfallpauschalen. Für Krankenhäuser mit bisher stationären Fällen heißt jeder dieser Wege: weniger Erlös je Fall. Zurückholen lässt er sich über die Stunde, in Aufnahme, Anästhesie, Aufwachraum und Entlassung, nicht im Abrechnungssystem.

Katalog 2026
69 Hybrid-DRG · 904 OPS
ergEBA 19.12.2025 · 2027 unverändert
Ehemals stationäre Klinikfälle
rund ⅔ der früheren Vergütung
AOK-Analyse, Katalog 2024
Noch in stationären Strukturen
94 % der Häuser
DKI Krankenhaus Barometer 2025
Die Rechnung, die jeder Betreiber kennt
Illustratives Rechenbeispiel · kein Benchmark

Erlös je Engpassstunde (indexiert, stationäre DRG = 100)

−33 % je Fall→+7 % je Stunde

Annahmen: Vergütung je Fall rund ⅔ laut AOK-Analyse zu ehemals stationären Krankenhausfällen des Startkatalogs 2024, fall- und hausabhängig. 1,6 Fälle je Stunde ist ein Beispielwert, kein Zielwert. Welche Taktung Ihr Fallmix braucht, um den Deckungsbeitrag zu halten, ist die eigentliche Frage.

Aktueller Gesetzgebungsstand

2027 entscheidet die Übernachtung. Ab 2028 entfallen die Hybrid-DRG.

Vom Bundestag beschlossen · Stand 15.10.2026

Mit der Reform der Notfallversorgung hat der Bundestag am 15. Oktober 2026 einen Systemwechsel beschlossen: § 115f SGB V und damit die spezielle sektorengleiche Vergütung entfallen zum 1. Januar 2028. 2027 ist ein Übergangsjahr mit zwei Vergütungswegen, ab 2028 übernehmen ambulantes Operieren und die neuen Kurzzeitfallpauschalen. Die seit 2026 extrabudgetär vergüteten Leistungen des ambulanten Operierens bleiben außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20. November 2026 mit dem Gesetz. Geltendes Recht wird die Regelung mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt. Die Vereinbarungen und Festsetzungen für 2027 behalten ihre Gültigkeit, eine Mengenbegrenzung ist nicht vorgesehen.

Vergütungsweg 2026 bis 2028

  1. 2026Geltendes Recht

    Mit und ohne Übernachtung

    Hybrid-DRG-Fallpauschale

    Eine Pauschale für Krankenhaus und Praxis, gleich ob mit oder ohne Übernachtung erbracht.

  2. 2027Übergang, beschlossen

    Ohne Übernachtung

    Regionale Euro-Gebührenordnung

    Für Krankenhaus und Praxis. Sachkosten: Praxen nach Gesamtvertrag, Krankenhäuser nach den Regeln des AOP-Vertrags.

    Mit Übernachtung

    Hybrid-DRG-Fallpauschale

    Wie bisher. Die Fallpauschalen 2027 werden noch vereinbart oder festgesetzt.

  3. 2028Systemwechsel, beschlossen

    Grouper entscheidet zwischen zwei Wegen

    • AmbulantAmbulantes Operieren nach § 115b SGB V
    • StationärKurzzeitfallpauschale nach § 17b Abs. 2a KHG, nur Krankenhäuser: bis 3 Kalendertage, höchstens 2 Übernachtungen

    Ohne Mehrausgaben gegenüber der Hybrid-DRG-Vergütung 2027.

Ob ein Fall 2027 mit oder ohne Übernachtung erbracht wurde, ordnet eine vom InEK zertifizierte Software zu, 2028 ebenso die Abgrenzung zwischen AOP und Kurzzeitfallpauschale. Quelle: Drucksache 21/8629, vom Bundestag am 15.10.2026 beschlossen; der Bundesrat steht aus.

Die Übernachtung wird zur Steuerungsfrage

2027 entscheidet eine einzige Angabe über den Vergütungsweg: Bleibt der Patient über Nacht? Zwischen Euro-Gebührenordnung und Hybrid-DRG-Pauschale kann je Fall ein erheblicher Unterschied liegen.

Maßstab bleibt die Medizin, nicht der Erlös: Eine Übernachtung muss medizinisch begründet und dokumentiert sein, die Patientensicherheit geht vor. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft rechnet mit mehr Prüfungen durch den Medizinischen Dienst. Entlass- und Übernachtungskriterien gehören deshalb vor den ersten Fall, ebenso eine Rechnung, die beide Wege abbildet. Ob ein Fall überhaupt in eine Hybrid-DRG groupiert, bleibt die Vorfrage.

Was außerdem feststeht

Erster Konvergenzschritt 2027
Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 16.09.2026 die Kalkulation 2027 beschlossen. Bei Hybrid-DRG mit einem Praxisanteil von mindestens 10 % und einem Ambulantisierungsgrad unter 70 % rückt die Gewichtung einen ersten Schritt (10 %) in Richtung ambulanter Vergütung.
Kinder, Jugendliche, Menschen mit Behinderung
Seit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz sind Minderjährige nicht mehr ausgeschlossen. Für 2026 gilt übergangsweise ein EBM-Zuschlag von 60 % auf Operation und Anästhesie (GOP 31950 ff.). Ab 2027 sind beide Gruppen in die Hybrid-DRG einbezogen.
Fahrplan Kurzzeitfallpauschalen
Stationäre Fälle bis 3 Kalendertage mit höchstens 2 Übernachtungen, nur für Krankenhäuser. Das InEK-Konzept ist bis 31.03.2027 fällig, die Vereinbarung bis 30.04.2027, erstmals abgerechnet wird 2028.

Noch offen

  • Zuordnung und Fallpauschalen 2027 als Anlagen zur Vergütungsvereinbarung, vorgesehen bis 30.10.2026
  • Konkrete EBM-Abrechnung der Fälle ohne Übernachtung 2027: Gebührenordnungspositionen und Sachkosten
  • Bundesrat voraussichtlich am 20.11.2026, danach Verkündung im Bundesgesetzblatt
  • Erster gesetzlicher Evaluationsbericht nach § 115f Abs. 5 SGB V zum 31.12.2026
Drucksache 21/8629 lesen (PDF, Deutscher Bundestag)Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Gesundheit vom 14.10.2026 zur Reform der Notfallversorgung. Diese Fassung hat der Bundestag beschlossen; die Hybrid-DRG-Regelungen gehen auf Änderungsantrag 1 der Ausschussdrucksache 21(14)107 zurück.
Die Gleichung

Was zählt, ist die Stunde, nicht der Fall.

Den Tarif je korrekt gruppierter Hybrid-DRG können Sie nicht beeinflussen. Fallselektion, Kodierung, fallvariable Kosten und Engpasszeit dagegen schon, im Betrieb.

Die Steuerungsgröße
Hybrid-Erlös sinkt Vorgabe
fallvariable Kosten senken Ihr Hebel
belegte Engpasszeit verkürzen Ihr Hebel

Ergebnis

Deckungsbeitrag je Engpassstunde

muss steigen

Ausgeschrieben: Deckungsbeitrag je Engpassstunde = (Hybrid-Erlös − fallvariable Kosten) ÷ belegte Engpasszeit. Die Bündelung der Pauschale ist Vorgabe; die Kennzahl ist unsere betriebswirtschaftliche Empfehlung.

Fällt

Erlös pro Fall

Bundeseinheitlicher Tarif, ohne Zusatzentgelte, ohne Wahlrecht. Für ehemals stationäre Klinikfälle im Mittel rund zwei Drittel der früheren stationären DRG-Vergütung, fall- und hausabhängig. 2027 werden Fälle ohne Übernachtung nach der Euro-Gebührenordnung vergütet.

Trägt

Fälle je Engpassstunde

Die knappe Ressource ist nicht immer der OP: Laborstunde, Endoskopieplatz, oft der Aufwachbereich. Welche begrenzt, ist der erste Punkt, den wir messen.

Wird vergessen

Fallvariable Kosten

Implantate, Material, Anästhesie und Überwachung liegen im Bundle. Wer im alten Verbrauchsmuster operiert, verliert den Deckungsbeitrag, bevor der Fall den Saal verlässt.

Zwei Ausgangssysteme, zwei Vorzeichen

Krankenhaus · bisher stationäre DRG

rund ⅔ der früheren stationären Vergütung

Weniger Erlös je Fall bei unveränderter Infrastruktur. Wirtschaftlich wird es nur, wenn der Betrieb dem Vergütungsweg folgt.

Hernieneingriffe: rund 2.600 € (2023) → 1.900 € zu Hybrid-DRG-Preisen (-27 %) · WIdO 2026

Praxis / MVZ · bisher EBM oder AOP-Katalog

2026 meist deutlich mehr je Fall

In der Kardiologie zum Beispiel für die ambulante Koronarangiographie, die 2026 in den Katalog aufgenommen wurde. Ab 2027 werden Fälle ohne Übernachtung wieder nach der Euro-Gebührenordnung vergütet; der Vorteil je Fall endet dort.

Hernieneingriffe: rund 860 € → 1.850 € zu Hybrid-DRG-Preisen (+115 %) · WIdO 2026

AOK-Analyse (Hentschker et al., MVF 01/2026) zum Startkatalog 2024: ehemals stationäre Klinikfälle im Mittel rund ⅔ der früheren stationären Vergütung, ehemalige Krankenhaus-AOP-Fälle rund verdoppelt, vertragsärztliche Ausgaben je Fall +43 %. Die WIdO-Analyse vom September 2026 bestätigt das Muster für 2025: Der Ambulantisierungsgrad der betrachteten Leistungen stieg von 38 auf 48 % (WIdO-Warenkorb), die Fallzahlen wuchsen vertragsärztlich um 65 %, im Krankenhaus um 6 %. Bei den Hernien umfasst „ehemals ambulant“ Krankenhaus-AOP und vertragsärztliche Fälle. Für das erste Quartal 2026 meldet das WIdO 5 % mehr Fälle; vertragsärztliche Abrechnungsdaten für 2026 lagen noch nicht vor. Die Werte beschreiben die Hybrid-DRG-Vergütung bis 2026; 2027 gilt für Fälle ohne Übernachtung die Euro-Gebührenordnung.

Kennen Sie das?

«Wir haben versucht, schneller zu werden.»

Wer im Eingriffsbereich schneller taktet, ohne den Pfad davor und danach umzubauen, erlebt meist dasselbe. Die Zahlen sind Befragungs- und Abrechnungsbefunde; die Deutung darunter ist unsere Einordnung aus dem Betrieb.

14 %

der befragten Krankenhäuser haben getrennte Warte- und Überwachungsbereiche.

Befund: DKI 2025

Operative Einordnung R+H

Der Eingriffsraum wartet auf den Aufwachbereich.

94 %

der befragten Krankenhäuser erbringen Hybrid-Leistungen in regulären, primär stationären Strukturen.

Befund: DKI 2025

Operative Einordnung R+H

Ambulante Fälle laufen im stationären Takt.

28 %

aller betrachteten Fälle des Startkatalogs 2024 waren Hybrid-DRG-Fälle mit Übernachtung im Krankenhaus. Warum die Übernachtung jeweils nötig war, zeigen die Daten nicht.

Befund: AOK-Analyse (Daten 2024)

Operative Einordnung R+H

Hybrid-DRG ändert die Vergütung, nicht automatisch den Versorgungspfad.

19 %

der befragten Krankenhäuser haben ein eigenes Kostencontrolling für ambulante Leistungen.

Befund: DKI 2025

Operative Einordnung R+H

Die Kostenstelle kennt kein Ambulant.

2026 vergütet die Pauschale den Fall unabhängig von der Aufenthaltsdauer, 2027 entscheidet die Übernachtung über den Vergütungsweg. Prämedikation, Verfahren, Überwachung und Dienstplan müssen medizinisch sicher auf kurze, verlässliche Abläufe ausgelegt sein.

Einordnung R+H · DGAI/BDA 2025

Operative Einordnung R+H

Anästhesie auf kurze, planbare Pfade ausrichten.

Kontextfaktoren und Kombinationseingriffe kippen die Zuordnung. Wer erst danach prüft, sieht es auf der Rechnung.

KBV 2026

Operative Einordnung R+H

Der OPS steht im Katalog. Der Fall groupiert trotzdem nicht.

> ⅔

Bei mehr als zwei Dritteln der befragten Krankenhäuser ist die Vergütung von Hybrid-DRG-Fällen derzeit nicht kostendeckend.

Das DKI führt das darauf zurück, dass Erlösmanagement und Patientensteuerung vielerorts angepasst wurden, die räumliche Trennung der Eingriffe vom stationären Betrieb aber bislang nur selten vollständig umgesetzt ist.

Befund: DKI Krankenhaus Barometer 2025, S. 46

Sechs Symptome, eine Ursache: Der Pfad ist noch nicht ambulant gedacht.

Die Lösungsrichtung

Taktung entsteht nicht im Eingriffsraum. Sie entsteht davor und danach.

Ein ambulanter Pfad ist eine Kette. Jedes Glied muss auf Stunden ausgelegt sein, bevor der erste Fall im neuen Takt läuft. Das ist der Vorgriff.

  1. 1

    Fall identifizieren

    Grouperprüfung vor dem Eingriff

  2. 2

    Aufnahme & Setting

    Ambulanter Weg ohne Station

  3. 3

    Anästhesie

    Auf Stunden geplant

    ↑ Davor: hier entsteht die Taktung

  4. 4

    Eingriff

    OP · Katheterlabor · Endoskopie

    ↑ Hier wird meist optimiert

  5. 5

    Aufwachen

    Eigene Plätze, eigene Verantwortung

  6. 6

    Entlassung & Nachsorge

    Kriterien stehen vor dem ersten Fall

  7. 7

    Abrechnung & Kostenstelle

    Ein Verantwortlicher, eine Kostenstelle

    ↑ Danach: hier geht sie verloren

Wirtschaftlichkeit folgt Patientensicherheit.

Der ambulante Pfad beginnt mit belastbarer Patientenselektion, klaren Ausschluss- und Übernachtungskriterien, standardisierter Prämedikation, gesicherter Nachsorge und einem definierten Eskalationsweg. Erst innerhalb dieses Rahmens werden Taktung und Ressourceneinsatz optimiert, gemessen an ungeplanter Übernachtung, verzögerter Entlassung, Wiedervorstellung und medizinischer Eskalation.

Illustratives Rechenbeispiel · kein Benchmark

Ein Eingriffstag, acht Stunden (schematisch)

Stationär organisiert

4 Fälle

Ambulanter Pfad

6 Fälle

  • Vorbereitung im Saal
  • Eingriff (gleiche Dauer)
  • Wechsel & Warten auf Aufwachplatz

Annahmen: 30/60/30 Minuten stationär organisiert, 10/60/10 Minuten im ambulanten Pfad. Die Schnitt-Naht-Zeit ist in beiden Zeilen identisch. Zwei Fälle mehr entstehen ausschließlich davor und danach, und nur, wenn Aufwachplatz, Anästhesie und Entlassung mitziehen.

Was außer der Taktung zählt

Mehr Fälle je Stunde sind der größte Hebel, aber nicht der einzige.

  • Fallselektion

    Geeignete Fälle in den kurzen Pfad.

  • Material & Implantate

    Liegen im Bundle. Einkauf gehört in die Kalkulation.

  • Eigene Kostenstellen

    Ambulanten Verbrauch sichtbar machen statt mischen.

  • Frei werdende Kapazität

    Nur ein Gewinn, wenn sie produktiv neu genutzt oder strukturell abgebaut wird.

Welche Ressource in Ihrem Haus wirklich begrenzt, in welcher Reihenfolge Sie umbauen, welche Zielwerte realistisch sind: Das ist Projektarbeit. Die Richtung steht hier. Das Wie erarbeiten wir mit Ihnen.

Belegt am Beispiel

Einmal ganz durchgerechnet: das Herzkatheterlabor.

23 Hybrid-DRG für Koronarinterventionen, Elektrophysiologie, Schrittmacher und ICD, die breiteste Neuaufnahme im Katalog 2026. Für diesen Bereich haben wir jeden Faktor der Gleichung quantifiziert: Erlösdelta je Prozedur, Jahreseffekt, Erlös je Laborstunde, Sachkostenanteil.

Der Rechner ist frei zugänglich; die detaillierten Empfehlungen senden wir Ihnen anschließend per E-Mail. Er bildet den Rechtsstand 2026 ab. Für 2027 trennt sich die Vergütung nach der Übernachtung.

Ambulantisierungs-Check Kardiologie

Erlösdelta, Jahreseffekt und Erlös je Laborstunde für Ihr Haus, in wenigen Minuten.

Ihr Haus durchrechnen

Kürzer, ohne Zahlen: Quick-Check Herzkatheterlabor

Leistungen

Was Sie am Ende in der Hand haben.

Nach der Analyse wissen Sie:

  • welche Fälle und Fachbereiche wirtschaftlich relevant sind,
  • welcher Engpass und welche Kosten den Deckungsbeitrag bestimmen,
  • welcher sichere Soll-Pfad und welche Umsetzungsentscheidung daraus folgen.
01

Hybrid-DRG-Potenzial bestimmen

Grouper-Simulation 2026 auf Ihren §-21-Daten und Vorschau 2027, getrennt nach Fällen mit und ohne Übernachtung. Die Erlössimulation 2027 folgt, sobald Zuordnungen und Fallpauschalen feststehen (vorgesehen bis 30.10.2026). Dazu ein erster Blick auf 2028: welche Fälle auf ambulantes Operieren, welche auf Kurzzeitfallpauschalen zulaufen.

Ihr konkreter Nutzen

  • Fallliste je Fachabteilung
  • Erlösdelta je Leistungsgruppe
  • Entscheidungsvorlage für die Geschäftsführung
02

Deckungsbeitrag je Engpassstunde berechnen

Erlös, fallvariable Kosten und belegte Zeit je Bereich zusammengerechnet, nicht geschätzt.

Ihr konkreter Nutzen

  • Business Case je Bereich
  • Sensitivitäten für Taktung, Material und Übernachtungsquote
  • Ziel-Kennzahlen
03

Den ambulanten Pfad ordnen

Von der Fallidentifikation bis zur Nachsorge: ein Pfad, der auf Stunden ausgelegt ist.

Ihr konkreter Nutzen

  • Soll-Pfad Aufnahme bis Nachsorge
  • Entlasskriterien und Eskalationsweg
  • Rollen für Operateur, Anästhesie und Aufwachbereich
04

Den Engpassbereich auslegen

Kapazität, Personal und Fläche für OP, Katheterlabor, Endoskopie und Überwachung.

Ihr konkreter Nutzen

  • Kapazitäts- und Flächenkonzept
  • Varianten mit Bewertung
  • Investitionsrahmen
05

Abrechnung und Kostenstellen aufsetzen

Grouperprüfung vorab, §-301-Pfad, Erlösaufteilung und eine Kostenstelle, die zeigt, ob es trägt.

Ihr konkreter Nutzen

  • Abrechnungsprozess mit Verantwortlichem
  • Aufteilungsregel Operateur/Anästhesie
  • Ambulante Kostenstelle
06

Umsetzung im Klinikalltag begleiten

In Etappen, mit Kennzahlen ab dem ersten Tag.

Ihr konkreter Nutzen

  • Etappenplan
  • Kennzahlen-Monitoring ab Tag 1
  • Wirkungsnachweis
Wer dahinter steht

Aus der Betreiber­verantwortung, nicht aus der Theorie.

Wir haben ambulante Zentren gegründet und Kliniken geführt, bevor wir sie beraten haben. Was auf dieser Seite steht, haben wir in der Verantwortung erlebt, inklusive der Fehler.

Jascha Rinke, Geschäftsführer RINKE+HENSSLER

Jascha Rinke

Geschäftsführer · Gesundheitsökonom MBA

Mitgründer und ehemaliger geschäftsführender Gesellschafter der Praxisklinik im Südpark, einer hochleistungsfähigen ambulanten operativen Einrichtung.

jr@rinke-henssler.de
Philipp Henßler, Geschäftsführer RINKE+HENSSLER

Philipp Henßler

Geschäftsführer · Gesundheitsökonom MBA

Ehemaliger kaufmännischer Klinikdirektor; kennt Klinik- und MVZ-Alltag aus der Verantwortungsperspektive, mit allen Zielkonflikten zwischen Erlös, Personal und Struktur.

ph@rinke-henssler.de

Herausgeber des Fachbuchs «Ambulante Transformation im OP» (MWV) und Hosts des Podcasts SO GEHT AMBULANT. Zum Hybrid-DRG-Deckel 2030: unser Whitepaper.

Katalog 2026

Andere Fachbereiche, dieselbe Gleichung.

69 Hybrid-DRG nach Fachbereich, und wo dort der zweite Faktor hängt.

Anzahl der 69 Preislistenpositionen 2026

Redaktionelle Zuordnung zu Fachbereichen; Schweregradstufen können einen Bereich mehrfach zählen. Keine Fallzahlen und kein Maß für das wirtschaftliche Potenzial eines Hauses.

  1. Kardiologie & Elektrophysiologie

    23

    Hebel: Laborstunde, Überwachungskonzept, Sachkostenanteil

  2. Viszeralchirurgie & Gastroenterologie

    16

    Hebel: Überwachungsdauer und Übernachtungsquote nach Laparoskopie

  3. Orthopädie, Unfall- & Fußchirurgie

    9

    Hebel: Implantat- und Materialanteil im Bundle

  4. Urologie & Andrologie

    7

    Hebel: Kurze Eingriffe, hohe Frequenz: Wechselzeit

  5. Gynäkologie

    6

    Hebel: Zwei-Tage-Fälle bewusst planen oder vermeiden

  6. Gefäßchirurgie & Gefäßmedizin

    4

    Hebel: Materialintensiv: Sachkostenmanagement

  7. Hämatologie, Onkologie & Biopsien

    3

    Hebel: Ambulante Überwachung und Nachsorge

  8. Pneumologie

    1

    Hebel: Enger Ausschnitt, je Fall im Grouper prüfen

Quelle: Vergütungsliste Anlage 2b, Stand 19.12.2025. Eine bundesweite Fallstatistik 2026 gibt es noch nicht.

Nicht im Katalog 2026

HNO ohne eigenen Leistungsbereich; Routine-Gastroskopie und -Koloskopie nicht pauschal erfasst.

Ab 2027

Die OPS-Auswahl 2027 ist unverändert, die Fallpauschalen 2027 sollen bis zum 30.10.2026 feststehen. Fälle ohne Übernachtung werden 2027 nach der Euro-Gebührenordnung vergütet, ab 2028 entscheidet der Grouper zwischen ambulantem Operieren und Kurzzeitfallpauschale. Die Breite je Fachbereich bleibt als Landkarte gültig, der Vergütungsweg je Fall ändert sich. Zum Gesetzgebungsstand

Vertiefend: Ambulantisierung im Krankenhaus · Ambulantes OP-Zentrum planen und betreiben

Häufige Fragen

Was Geschäftsführungen zu Hybrid-DRG wissen wollen.

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Katalog & Recht 2026 bis 2028

Welche Leistungen sind 2026 Hybrid-DRG?
Der Katalog 2026 umfasst 69 Hybrid-DRG mit 904 OPS-Kodes. Neu bzw. wesentlich erweitert sind Koronarinterventionen, elektrophysiologische Untersuchungen und Ablationen, Schrittmacher- und Defibrillator-Eingriffe, periphere Gefäßinterventionen, laparoskopische Appendektomie und Cholezystektomie sowie Frakturreposition und Osteosynthese. Bestehende Bereiche wie Hernien, Arthroskopien und Arthrodesen wurden ausgeweitet. Verbindlich sind die offizielle OPS-Liste und die Vergütungsliste (Anlage 2b) in der Fassung vom 19.12.2025. Die OPS-Auswahl für 2027 ist unverändert.
Was hat sich von 2025 auf 2026 geändert?
Der Katalog ist von 583 auf 904 OPS-Kodes gewachsen. Neu sind eine stärkere Schweregraddifferenzierung und die Einbeziehung von Fällen mit einer Verweildauer bis zwei Tage. Weil sich GKV-Spitzenverband, DKG und KBV nicht einigten, hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss Katalog und Preise festgesetzt (Beschluss vom 11.11.2025). Die Hybrid-DRG-Verordnung von 2023 galt nur für 2024; eine «Verordnung 2026» gibt es nicht.
Muss ein Krankenhaus Hybrid-DRG abrechnen, oder gibt es ein Wahlrecht?
Es gibt kein Wahlrecht. Groupiert ein Fall in eine Hybrid-DRG, darf die Kernleistung nicht alternativ nach EBM oder AOP-Vertrag abgerechnet werden. 2026 gilt das unabhängig davon, ob der Patient ambulant oder mit Übernachtung behandelt wurde. Krankenhäuser rechnen elektronisch nach § 301 mit Aufnahmegrund 12 ab; die Kasse zahlt binnen fünf Tagen. 2027 regelt das Gesetz den Weg selbst: Wird die Leistung ohne Übernachtung erbracht, wird sie ausschließlich nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet, mit Übernachtung weiter über die Hybrid-DRG. Die Zuordnung übernimmt eine vom InEK zertifizierte Software. Ein Wahlrecht entsteht dadurch nicht.
Ein OPS steht im Katalog. Ist der Fall dann automatisch eine Hybrid-DRG?
Nein. Der OPS eröffnet nur die Prüfung. Ob der Fall tatsächlich in eine Hybrid-DRG groupiert, entscheidet ein zertifizierter Grouper anhand von ICD-10-GM, allen OPS, Alter, Geschlecht, Verweildauer und Kontextfaktoren. Komorbidität, Kombinationseingriffe oder bestimmte Zusatzentgelt-Konstellationen können die Zuordnung verhindern. Wer erst nach dem Eingriff prüft, entdeckt das auf der Rechnung. Deshalb gehört die Grouperprüfung an den Anfang des Pfads.
Wer prüft die Hybrid-DRG-Abrechnung, und was passiert bei Fehlern?
Die Prüfung der Abrechnung, der Wirtschaftlichkeit und der Qualität der Leistungserbringung liegt bei den Krankenkassen; sie können damit eine Arbeitsgemeinschaft oder den Medizinischen Dienst beauftragen (§ 115f Abs. 3 SGB V). Passt die angesteuerte Hybrid-DRG nicht zu Kodierung, Verweildauer oder Kontextfaktoren, kann die Kasse die Rechnung beanstanden und korrigieren lassen; bereits gezahlte Beträge können zurückgefordert werden. Deshalb gehören Grouperprüfung, vollständige Dokumentation und ein klarer Abrechnungsverantwortlicher an den Anfang des Pfads, nicht ans Ende. Für 2027 rechnet die Deutsche Krankenhausgesellschaft mit mehr Prüfungen durch den Medizinischen Dienst, weil die Übernachtung über den Vergütungsweg entscheidet; ihre medizinische Begründung muss dokumentiert sein.
Was ist in der Hybrid-DRG-Pauschale enthalten?
Die Pauschale ist nur einmal je Fall berechnungsfähig und umfasst alles im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Eingriff: OP, perioperative Anästhesie, Labor, intraoperative Histologie, Bildgebung, postoperative Überwachung, Arznei- und Sachmittel einschließlich Implantate, mit Ausnahme von Sprechstundenbedarf, Unterkunft und Verpflegung sowie die Abschlussuntersuchung. Zusatzentgelte sind ausgeschlossen. Erfolgt die postoperative Nachbehandlung innerhalb von 21 Tagen nach Abschluss der postoperativen Nachbeobachtung durch das operierende Krankenhaus, erhöht sich die Hybrid-DRG um 30 Euro; die Vergütungsvereinbarung 2027 knüpft die Frist für das Krankenhaus an die Entlassung. Das Pflegebudget bleibt bei Krankenhaus-Hybridfällen unberührt.
Wie geht es 2027 und 2028 weiter?
2027 ist ein Übergangsjahr. Die OPS-Auswahl steht seit der Vereinbarung vom 31.03.2026 und entspricht dem Katalog 2026, die Vergütungsvereinbarung 2027 liegt vor. Zuordnung und Fallpauschalen sollen bis zum 30.10.2026 vereinbart werden, andernfalls setzt sie der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss fest. Mit der Notfallreform hat der Bundestag am 15.10.2026 beschlossen: Hybrid-DRG-Leistungen, die 2027 ohne Übernachtung erbracht werden, werden für Praxen wie Krankenhäuser ausschließlich nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet; mit Übernachtung bleibt es bei der Hybrid-DRG-Fallpauschale. Zum 1. Januar 2028 entfällt § 115f SGB V. Dann entscheidet ein zertifizierter Grouper, ob eine Leistung ambulant nach § 115b SGB V oder stationär über eine Kurzzeitfallpauschale nach § 17b Abs. 2a KHG vergütet wird; gegenüber 2027 dürfen dadurch keine Mehrausgaben entstehen. Die bisher vorgesehenen Zielgrößen von 1,5 und 2 Mio. Fällen und die Annäherung an das AOP-Niveau bis 2030 sind damit hinfällig. Der Bundesrat befasst sich voraussichtlich am 20.11.2026 mit dem Gesetz.
Was sind Kurzzeitfallpauschalen?
Ein neues stationäres Entgelt nach § 17b Abs. 2a KHG, eingeführt mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Juli 2026. Es gilt für Krankenhausfälle mit einer Verweildauer von bis zu drei Kalendertagen und höchstens zwei Übernachtungen, ohne untere Grenzverweildauer. Das InEK legt bis zum 31.03.2027 ein Konzept vor, die Vertragsparteien vereinbaren die Pauschalen bis zum 30.04.2027, erstmals stehen sie im Entgeltkatalog 2028. Kurzzeitfallpauschalen rechnen nur Krankenhäuser ab. Für die bisherigen Hybrid-DRG-Fälle mit Übernachtung sind sie ab 2028 der wahrscheinliche Weg; die Abgrenzung zum ambulanten Operieren trifft ein zertifizierter Grouper.
Gilt Hybrid-DRG auch für Kinder und Jugendliche?
Seit dem Krankenhausreformanpassungsgesetz, in Kraft seit dem 15.04.2026, sind Minderjährige nicht mehr ausgeschlossen. Für 2026 gilt übergangsweise ein extrabudgetär vergüteter EBM-Zuschlag von 60 % auf Operation und Anästhesie bei Eingriffen an Kindern und Jugendlichen (GOP 31950 ff.). Ab 2027 sind Kinder und Jugendliche sowie Menschen mit Behinderung in die Hybrid-DRG einbezogen.

Wirtschaftlichkeit & Betrieb

Wie groß ist die Erlösdifferenz zur stationären DRG?
Eine bundesweit gültige Prozentzahl für 2026 gibt es nicht. Die AOK-Analyse zum Startkatalog 2024 zeigt für ehemals stationäre Fälle im Mittel rund zwei Drittel der früheren stationären Vergütung, fall- und hausabhängig; Fälle, die zuvor als Krankenhaus-AOP liefen, wurden etwa doppelt so hoch vergütet. Die WIdO-Analyse vom September 2026 bestätigt das Muster für 2025 am Beispiel der Hernieneingriffe: Ehemals stationär abgerechnete, Hybrid-DRG-fähige Fälle wurden 2023 im Mittel mit rund 2.600 Euro vergütet, zu Hybrid-DRG-Preisen mit rund 1.900 Euro (−27 %); bereits zuvor ambulant im Krankenhaus oder vertragsärztlich erbrachte Hernieneingriffe stiegen von rund 860 auf 1.850 Euro (+115 %). Für das erste Quartal 2026 berichtet das WIdO gegenüber dem Vorjahresquartal 5 % mehr Fälle und inflationsbereinigt 7 % höhere Ausgaben; vertragsärztliche EBM-Daten für 2026 lagen noch nicht vor. Ein belastbares Delta für Ihr Haus braucht den konkreten Grouperfall, den alten DRG-Erlös mit Landesbasisfallwert und Zusatzentgelten sowie die tatsächlich enthaltenen Sachkosten. 2027 kommt für Fälle ohne Übernachtung der Vergleich mit der Euro-Gebührenordnung hinzu.
Warum «Deckungsbeitrag je Engpassstunde» statt «Erlös pro Stunde»?
Weil die Pauschale Material, Implantate, Anästhesie und Überwachung bündelt und ambulante Sachkosten in der Kalkulation 2026 ausdrücklich nicht einbezogen wurden. Wer nur den Erlös je Stunde betrachtet, übersieht, dass ein materialintensiver Eingriff den Deckungsbeitrag verlieren kann, bevor er den Saal verlässt. Die Kennzahl «Deckungsbeitrag je Engpassstunde» rechnet Erlös, fallvariable Kosten und belegte Zeit der knappen Ressource zusammen und zeigt, was ein dichterer OP-Plan allein nicht zeigt.
Reicht es, den OP-Plan dichter zu takten?
In der Praxis nein. Im Sommer 2025 erbrachten 94 % der befragten Häuser Hybrid-Leistungen noch in regulären, primär stationären Strukturen; nur 16 % hatten einen separaten OP-Raum, 14 % getrennte Überwachungsbereiche, 8 % feste Personalpools. Wer in dieser Ausgangslage schneller taktet, verschiebt den Engpass in den Aufwachbereich, die Anästhesie oder die Entlassung. Taktung entsteht davor und danach: in einem Pfad, der auf Stunden ausgelegt ist.
In welchen Fachbereichen ist der Katalog 2026 besonders breit?
Nach Breite im Katalog 2026 liegt die Kardiologie mit Elektrophysiologie vorn (23 Hybrid-DRG), gefolgt von Viszeralchirurgie, Proktologie und Gastroenterologie (16), Orthopädie und Unfallchirurgie (9), Urologie (7), Gynäkologie (6) und Gefäßmedizin (4). Diese Reihenfolge misst Preislistenpositionen, nicht Fallzahlen oder Erlösvolumen; eine bundesweite Fallstatistik 2026 existiert noch nicht. HNO hat 2026 keinen eigenen Leistungsbereich.
Ist Hybrid-DRG dasselbe wie Ambulantisierung?
Nein. Hybrid-DRG ist ein Vergütungsweg, Ambulantisierung eine Betriebsform. In der AOK-Analyse entfielen 2024 rund 28 % aller betrachteten Fälle des damaligen Startkatalogs auf im Krankenhaus erbrachte Hybrid-DRG-Fälle mit Übernachtung; bezogen nur auf die Krankenhaus-Hybridfälle waren es rund 60 %. Die Daten zeigen die Transformationsaufgabe, nicht, warum die Übernachtung jeweils erforderlich war. Wirtschaftlich trägt das Modell erst, wenn der Betrieb dem Vergütungsweg folgt: kurzer Aufenthalt, getrennter Pfad, eigene Kostenstelle.
Wer rechnet ab: Operateur oder Anästhesie?
Nur ein Beteiligter bzw. eine Einrichtung rechnet die Pauschale einmalig ab; Leistungserbringer können dafür die Kassenärztliche Vereinigung oder Dritte gegen Aufwandsersatz beauftragen (§ 115f Abs. 3 SGB V). Die Aufteilung zwischen Operateur, Anästhesie und weiteren Beteiligten muss vertraglich und organisatorisch geregelt sein; BDA und BDC haben dafür eine unverbindliche Empfehlung veröffentlicht, die unter anderem danach unterscheidet, wer den Aufwachraum betreibt. Ungeklärte Aufteilung ist einer der häufigsten Gründe, warum der Pfad im Alltag hakt.

Zusammenarbeit mit RINKE+HENSSLER

Wie startet ein Hybrid-DRG-Projekt mit RINKE+HENSSLER?
Mit einem unverbindlichen Erstgespräch zu Ausgangslage und Dringlichkeit. Meist folgt eine fokussierte Potenzialanalyse auf Ihren §-21-Daten: Grouper-Simulation für 2026 und eine Vorschau für 2027, getrennt nach Fällen mit und ohne Übernachtung. Die Erlössimulation 2027 vervollständigen wir, sobald Zuordnungen und Fallpauschalen feststehen (vorgesehen bis 30.10.2026). Die Analyse liegt im Bereich weniger Wochen und liefert der Geschäftsführung eine Entscheidungsgrundlage: welche Fälle betroffen sind, wie groß das Erlösdelta je Leistungsgruppe ist, wo der Engpass liegt und welche Fälle ab 2028 auf ambulantes Operieren oder Kurzzeitfallpauschalen zulaufen.
Welche Daten brauchen wir dafür?
Den §-21-Datensatz und, wo vorhanden, Ihre AOP- und Kostenstellendaten. Den Grouperlauf, die Bereinigung und die Zuordnung zu Leistungsgruppen übernehmen wir. Für den Deckungsbeitrag je Engpassstunde erheben wir Prozesszeiten und fallvariable Kosten gemeinsam mit Ihren Bereichen. Das ist der Teil, den keine Datenbank ersetzt.
Was macht der Kardiologie-Rechner, und was kostet er?
Der Ambulantisierungs-Check Kardiologie ist frei zugänglich. Sie geben Fallzahlen und Ihr heutiges Abrechnungsregime ein und sehen Erlösdelta je Prozedur, Jahreseffekt und Erlös je Laborstunde für Ihr Haus. Die detaillierten Empfehlungen zu Struktur, Prozess und Abrechnung senden wir Ihnen anschließend per E-Mail. Für andere Fachbereiche rechnen wir dieselbe Logik im Projekt. Der Rechner bildet den Rechtsstand 2026 ab.
Arbeitet RINKE+HENSSLER auch mit MVZ und Praxiskliniken?
Ja. Für ambulante Leistungserbringer war Hybrid-DRG 2026 häufig eine Chance: Fälle, die bisher nach EBM oder AOP-Katalog vergütet wurden, werden unter der Pauschale meist besser vergütet. In der AOK-Analyse zum Startkatalog 2024 lagen ehemalige Krankenhaus-AOP-Fälle rund beim Doppelten, vertragsärztliche Ausgaben je Fall stiegen um 43 %. In der Kardiologie gilt das 2026 zum Beispiel für die ambulante Koronarangiographie. Ab 2027 werden Hybrid-DRG-Leistungen ohne Übernachtung wieder nach der regionalen Euro-Gebührenordnung vergütet, Sachkosten nach dem Gesamtvertrag; für den typischen Praxisfall endet der Vorteil je Fall damit am 31.12.2026. Die seit 2026 extrabudgetär vergüteten Leistungen des ambulanten Operierens bleiben außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Betriebsfrage verschiebt sich: Welche Leistungen tragen sich zu EBM-Preisen, und wo lohnt die Kooperation mit einem Krankenhaus?
Quellen & Stand

Stand: 15. Oktober 2026

Katalog, Preise und Rechtsstand ändern sich jährlich. Der Bundestag hat am 15.10.2026 eine Übergangsregelung für 2027 und den Wegfall von § 115f SGB V ab 2028 beschlossen; der Bundesrat steht noch aus. Die Vergütungsvereinbarung 2027 liegt vor, Zuordnungen und Fallpauschalen sollen bis zum 30.10.2026 folgen. Wie die Fälle ohne Übernachtung 2027 im Einzelnen nach der Euro-Gebührenordnung abgerechnet werden, ist noch nicht veröffentlicht. Wir aktualisieren diese Seite, sobald sich der Stand ändert. Alle empirischen und regulatorischen Kennzahlen stammen aus den genannten Quellen. Eigene Rechenbeispiele und redaktionelle Zuordnungen sind sichtbar als schematisch gekennzeichnet; sie sind weder Benchmarks noch Ergebnisversprechen.

Reden wir über Ihre Hybrid-DRG-Fälle.Und über den Betrieb dahinter.

Welche Fälle groupieren, wo Ihr Engpass liegt, was der Pfad davor und danach braucht: In einem ersten Gespräch klären wir, wo Ihr Haus heute steht und welcher Schritt jetzt sinnvoll ist. Unverbindlich.

Ihr Ansprechpartner

Philipp Henßler

Geschäftsführer RINKE+HENSSLER GmbH

Philipp Henßler

Düsseldorf · Kirchheim unter Teck