Abwarten wird teuer
Jetzt zählt Struktur.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und die vom Bundestag beschlossenen Oktober-Änderungen. Was Krankenhäuser, MVZ und Praxen für 2027 und 2028 vorbereiten sollten. Die aktuelle Einschätzung von RINKE + HENSSLER.

Ursprünglich geschätzte Gesamtentlastung 2027 laut Juli-Finanzwirkungstabelle
Absenkung der §-71-Veränderungsrate für die stationäre Preisentwicklung 2027 bis 2029
Streichung der Hybrid-DRG nach § 115f, Kurzzeitfallpauschalen für kurze stationäre Fälle
Frist des Bewertungsausschusses für die Vorgaben zur Honorarverteilung
Ein Gesetz verändert die Grundlogik der Versorgung.
Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom 24. Juli 2026 ist verkündet und in Kraft. Am 15. Oktober 2026 hat der Bundestag Änderungen dazu beschlossen; deren Verkündung steht noch aus (Stand: 22. Oktober 2026). Für Krankenhäuser entstehen eine stationäre Preisbremse, schärfere MD-Prüfmechanismen und ein neues Vergütungsregime für kurze Aufenthalte. Große Teile bislang extrabudgetär vergüteter EBM-Leistungen werden ab 2027 in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung zurückgeführt. Die nach § 87d erfassten AOP-Leistungen bleiben davon ausgenommen.
- 00Management Summary
- 01Der Mechanismus des Deckels
- 02Wer gewinnt. Wer verliert.
- 03Die ambulante Plattform.
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Was Kliniken, MVZ und Praxen jetzt entscheiden müssen. PDF, 13 Seiten · Oktober 2026.
